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   VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05   

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https://dejure.org/2006,12996
VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05 (https://dejure.org/2006,12996)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.2006 - 7 S 2216/05 (https://dejure.org/2006,12996)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 2006 - 7 S 2216/05 (https://dejure.org/2006,12996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Ausbildungsförderung für Aufbaustudiengang Kirchenmusik A Evangelisch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung von Ausbildungsförderung für ein Studium im Aufbaustudiengang Kirchenmusik ; Voraussetzungen für die Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung; Aufstiegschancen im Beruf des evangelischen Kirchenmusikers

  • Judicialis

    BAföG § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; BAföG § 7 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung: Kirchenmusik Evangelisch, Kirchenmusiker, Herausragende kirchenmusikalische Position, EKD, Stellenstruktur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 21.85

    Weiter Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Angestrebtes Ausbildungsziel -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05
    Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die von den Landeskirchen eingerichteten so genannten B-Stellen für hauptberufliche Kirchenmusiker in der tatsächlichen Einstellungspraxis nur mit Bewerbern besetzt werden, die über ein A-Diplom verfügen (vgl. zur Bedeutung einer tatsächlichen Einstellungspraxis bei der Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG: BVerwG, Urt. v. 12.03.1987 - 5 C 21.85 - BVerwGE 77, 122 und Urt. v. 12.03.1987 - 5 C 20.85 - NVwZ 1988, 833).
  • BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05
    Insoweit hat bereits das Verwaltungsgericht im Anschluss an die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe insbesondere BVerwG, Urt. v. 28.10.1992 - 11 C 5.92 - NJW 1993, 950) zutreffend den Ausnahmecharakter dieser Vorschrift hervorgehoben und überzeugend dargelegt, dass das vom Kläger mit dem Studium im Aufbaustudiengang Kirchenmusik A angestrebte Ausbildungsziel - die Besetzung einer herausragenden kirchenmusikalischen Position - kein Ausbildungsziel im Sinne dieser Vorschrift ist, weil es insoweit an einem durch Ausbildungs-, Prüfungs- oder Laufbahnbestimmungen festgelegten eigenständigen Berufsbild ("A-Kirchenmusiker") fehlt.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 20.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05
    Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die von den Landeskirchen eingerichteten so genannten B-Stellen für hauptberufliche Kirchenmusiker in der tatsächlichen Einstellungspraxis nur mit Bewerbern besetzt werden, die über ein A-Diplom verfügen (vgl. zur Bedeutung einer tatsächlichen Einstellungspraxis bei der Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG: BVerwG, Urt. v. 12.03.1987 - 5 C 21.85 - BVerwGE 77, 122 und Urt. v. 12.03.1987 - 5 C 20.85 - NVwZ 1988, 833).
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