Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05 |
Zitiervorschläge
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 2006 - 7 S 2216/05 (https://dejure.org/2006,12996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Keine Ausbildungsförderung für Aufbaustudiengang Kirchenmusik A Evangelisch
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung von Ausbildungsförderung für ein Studium im Aufbaustudiengang Kirchenmusik ; Voraussetzungen für die Förderung einer einzigen weiteren Ausbildung; Aufstiegschancen im Beruf des evangelischen Kirchenmusikers
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungsförderung: Kirchenmusik Evangelisch, Kirchenmusiker, Herausragende kirchenmusikalische Position, EKD, Stellenstruktur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 19.09.2005 - 11 K 3966/04
- VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 21.85
Weiter Ausbildung - Förderungsfähigkeit - Angestrebtes Ausbildungsziel - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05
Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die von den Landeskirchen eingerichteten so genannten B-Stellen für hauptberufliche Kirchenmusiker in der tatsächlichen Einstellungspraxis nur mit Bewerbern besetzt werden, die über ein A-Diplom verfügen (vgl. zur Bedeutung einer tatsächlichen Einstellungspraxis bei der Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG: BVerwG, Urt. v. 12.03.1987 - 5 C 21.85 - BVerwGE 77, 122 …und Urt. v. 12.03.1987 - 5 C 20.85 - NVwZ 1988, 833). - BVerwG, 28.10.1992 - 11 C 5.92
BAföG - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05
Insoweit hat bereits das Verwaltungsgericht im Anschluss an die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe insbesondere BVerwG, Urt. v. 28.10.1992 - 11 C 5.92 - NJW 1993, 950) zutreffend den Ausnahmecharakter dieser Vorschrift hervorgehoben und überzeugend dargelegt, dass das vom Kläger mit dem Studium im Aufbaustudiengang Kirchenmusik A angestrebte Ausbildungsziel - die Besetzung einer herausragenden kirchenmusikalischen Position - kein Ausbildungsziel im Sinne dieser Vorschrift ist, weil es insoweit an einem durch Ausbildungs-, Prüfungs- oder Laufbahnbestimmungen festgelegten eigenständigen Berufsbild ("A-Kirchenmusiker") fehlt. - BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 20.85
Bafög - Ausbildungsförderung - Weitere Ausbildung - Berufsqualifizierung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 7 S 2216/05
Schließlich sind auch keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die von den Landeskirchen eingerichteten so genannten B-Stellen für hauptberufliche Kirchenmusiker in der tatsächlichen Einstellungspraxis nur mit Bewerbern besetzt werden, die über ein A-Diplom verfügen (…vgl. zur Bedeutung einer tatsächlichen Einstellungspraxis bei der Anwendung des § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG: BVerwG, Urt. v. 12.03.1987 - 5 C 21.85 - BVerwGE 77, 122 und Urt. v. 12.03.1987 - 5 C 20.85 - NVwZ 1988, 833).